Haftungsausschluss: Der Inhalt dieser Webseite stellt keine Rechtsberatung dar. Diese Seite dient nur zu Informationszwecken, und wir empfehlen Ihnen dringend, einen unabhängigen Rechtsbeistand zu konsultieren, um zu verstehen, wie Ihre Organisation die DSGVO einhalten muss.
Wenn Sie die Site-Tracking-Funktion von ActiveCampaign verwenden, um die Besuche von Kontakten in der EU auf Ihrer Website zu verfolgen, dann sollten Sie Änderungen vornehmen und überlegen, wie Sie das Site-Tracking implementiert haben, um Ihre Bemühungen um die Einhaltung der DSGVO zu unterstützen.
Was ist Site-Tracking?
Unsere Website-Tracking-Funktion verfolgt die Besuche auf Ihrer Website und verknüpft diese Seitenbesuche mit Kontaktdatensätzen. Außerdem wird die IP-Adresse Ihrer Kontakte erfasst. Mithilfe des Site-Trackings können Sie sehen, welche Webseiten Ihre Kontakte besuchen, um Segmente zu erstellen und gezielte Kampagnen zu versenden, Website-Nachrichten für bestimmte Kontakte anzuzeigen, und es wird mit unserer Attributionsfunktion verwendet.
Diese Seitenbesuche und IP-Adressen gelten nach der DSGVO als personenbezogene Daten, da sie eine individuelle Identifizierung Ihrer Kontakte ermöglichen.
Auswirkungen der DSGVO auf das Site-Tracking
Gemäß der DSGVO benötigen Sie eine entsprechende Rechtsgrundlage oder einen gesetzlich anerkannten Grund, bevor Sie personenbezogene Daten erheben und speichern können. Eine solche Rechtsgrundlage ist die Einwilligung.
Sie können dies beispielsweise dadurch umsetzen, dass Sie auf Ihrer Site einen Hinweis zum „Tracking-Einverständnis“ einfügen, in dem angegeben wird, welche Informationen erfasst werden und wie diese Informationen basierend auf dem von Ihnen angeforderten Einverständnis verwendet werden. Die Informationen in diesem Hinweis müssen klar und deutlich formuliert sein, auf die Möglichkeit hinweisen, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und eine Schaltfläche oder ein Kontrollkästchen enthalten, die bzw. das der Kontakt anklicken muss, um seine Einwilligung zu geben.
Denken Sie daran, dass Sie nicht nur eine geeignete Methode zur Einholung von Einwilligungen entwickeln müssen (wenn Sie Daten auf der Grundlage von Einwilligungen verarbeiten), sondern auch andere Anforderungen der DSGVO erfüllen müssen. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Kontakten einen konformen Datenschutzhinweis zur Verfügung stellen, der die Datenverarbeitungspraktiken deutlich macht und mit den Anforderungen der DSGVO übereinstimmt, einschließlich der Anforderungen an den Hinweis in Artikel 13 und 14.
Für wen gilt das Site-Tracking-Update zur DSGVO?
Das Site-Tracking-Update für die DSGVO gilt für:
- Jeden ActiveCampaign-Kunden in der Europäischen Union (EU), der personenbezogene Daten verarbeitet und unsere Site-Tracking-Funktion nutzt.
- Jeden ActiveCampaign-Kunden außerhalb der EU, der personenbezogene Daten von EU-Personen verarbeitet und unsere Site-Tracking-Funktion verwendet.
So aktualisieren Sie das Site-Tracking für die DSGVO, um die Zustimmung einzuholen
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Ersetzen Sie den Site-Tracking-Code auf Ihrer Website.
Wir haben unseren Site-Tracking-Code aktualisiert, um Ihre DSGVO-Anforderungen zu erfüllen. Sie müssen den ActiveCampaign-Site-Tracking-Code, den Sie derzeit verwenden, durch diesen neuen Code ersetzen. Sie können diesen neuen Code erhalten, indem Sie Einstellungen > Tracking in Ihrem Konto aufrufen. Der aktualisierte Site-Tracking-Code befindet sich im Feld „Tracking-Code“. -
Aktualisieren Sie die Einstellung „Standardmäßig verfolgen“ im Site-Tracking-Code.
Die Einstellung „Standardmäßig verfolgen“ in unserem Site-Tracking-Code verfolgt Seitenbesuche automatisch. Sobald Sie den Code für die Standortverfolgung auf Ihrer Website ersetzen, müssen Sie diese Standardeinstellung aktualisieren. Diese Aktualisierung wird im Code für die Website-Verfolgung vorgenommen, der auf Ihrer Website eingefügt wird.
Sie können folgendes: vgo('setTrackByDefault',true);
in dies umwandeln: vgo('setTrackByDefault',false);
Das einfache Ersetzen des Site-Tracking-Codes (siehe Schritt 1 oben) wird nicht ändern, wie die ActiveCampaign-Plattform Daten für Sie verfolgt. Das Aktualisieren der Einstellung „Track by Default“ ist ein notwendiger Schritt, der Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Einwilligung helfen kann, indem er Ihnen die Einholung einer freiwillig erteilten, positiven und informierten Einwilligung ermöglicht. -
Erstellen Sie einen Hinweis zum „Einverständnis zur Nachverfolgung“.
Der Zweck dieses Hinweises besteht darin, Kontakte ausdrücklich um ihre Erlaubnis zur Nachverfolgung zu bitten und sie darüber zu informieren, wozu sie ihre Zustimmung geben. Dieser Hinweis kann in Form eines Banners oder eines Pop-up-Fensters erfolgen.
In dem Hinweis muss angegeben werden, welche Daten erfasst und wie sie verwendet werden, und die Personen müssen darüber informiert werden, dass sie ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können. Darüber hinaus muss der Hinweis klar und deutlich formuliert sein und einige Methoden enthalten, mit denen der Einzelne sein Einverständnis bekunden kann, z. B. eine Schaltfläche, die er anklicken muss, um seine Zustimmung zu geben.
Sie sind für die Erstellung dieses Hinweises verantwortlich. Wenn Sie nicht wissen, wie man diese Mitteilung erstellt, müssen Sie mit jemandem in Ihrem Team oder Ihrer Organisation zusammenarbeiten, der dies kann, oder vorzugsweise mit Ihrem Rechtsberater. Unser Customer Experience Team kann bei der Erstellung eines „Tracking Consent“-Hinweises nicht behilflich sein. -
Fügen Sie Ihrer Schaltfläche „Ja/Zustimmen“ im Hinweis „Zustimmung zum Tracking“ einen Codeausschnitt hinzu.
Wenn ein Kontakt Site-Tracking zugelassen hat, müssen Sie die Javascript-Funktion vgo('process', 'allowTracking') aufrufen
Um Tracking für zukünftige Besuche zuzulassen, können Sie, wenn der Kontakt Cookies akzeptiert, ein temporäres Cookie setzen (z. B. für 30 Tage). Prüfen Sie dann bei jedem Laden der Seite, ob das temporäre Cookie, das Sie gesetzt haben, vorhanden ist und führen Sie vgo('process', 'allowTracking')
Beispiel:
// Tracking-Snippet hier einfügen if (document.cookie.indexOf('accept_cookies') !== -1) { vgo('process', 'allowTracking'); } $('.btn').on('click', function() { var expiration = new Date(new Date().getTime() + 1000 * 60 * 60 * 24 * 30); vgo('process', 'allowTracking'); document.cookie = 'accept_cookies=1; expires=' + expiration + '; path=/'; });
Der Stichtag für die Einhaltung der DSGVO war der 25. Mai 2018. Parteien, die gegen das Gesetz verstoßen, einschließlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ohne eine angemessene Rechtsgrundlage wie die Zustimmung, werden mit erheblichen Strafen belegt. Siehe Artikel 83: Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Bußgeldern.